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BDEW reicht Stellungnahme zu EEG-Verordnungspaket ein

Der BDEW hat am 17.5. fristgerecht seine Stellungnahme zum EEG-Verordnungspaket eingereicht. 

Themen des Verordnungs-Entwurfes sind: 

  • EEG-Umlageprivilegierung bei Grünem Wasserstoff, 
  • Anschlussförderung Güllekleinanlagen, 
  • Änderung der MaStRV, 
  • Änderungen bei BesAR-Durchschnittspreisen, 
  • Änderungen bei Herkunftsnachweisen, 
  • Änderungen bei Innovationsausschreibungen, 
  • Änderungen bei KWK-Ausschreibungen. 

Der BDEW begrüßt in seiner Stellungnahme positive Anreize des Verordnungsentwurfs für einen zügigen Hochlauf des Wasserstoff-Marktes, indem sowohl EE-Bestands- als auch Neuanlagen den Strom für die Produktion von grünem Wasserstoff liefern können, sofern es sich dabei um ungeförderten Strom handelt. Auch der hier vorgesehene Nachweis über Herkunftsnachweise greift auf ein zuverlässiges und im Markt etabliertes Bilanzierungssystem für grüne Eigenschaften zurück. 

Darüber hinaus betont der BDEW, dass die Nutzung von Strom aus Erneuerbaren Energien für die Wasserstoffproduktion grundsätzliche Voraussetzung für eine Reduktion der EEG-Umlage sein sollte. Die Verordnung zur Umsetzung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2021 und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften schafft nun das Wahlrecht für die Speicherauslegung ab, welches ein 2-Stunden-Kriterium oder eine Dimensionierung gemäß den Anforderungen zur Erbringung von Sekundärregelleistung ermöglichte.

Zukünftig gilt allein das 2-Stunden-Kriterium. Der BDEW begrüßt in seiner Stellungnahme auch die Ausweitung der Flächenkulisse für Agri-PV auf landwirtschaftlich genutzte Flächen für mehrjährige Kulturen und Dauerkulturen und befürwortet die Anhebung der Ausschreibungsmengen für besondere Solaranlagen im Zuge der Innovationsausschreibungen von 50 MW auf 150 MW. Allerdings sollten das Ausschreibungsvolumen auf 250 MW und gleichzeitig die Grenze für Maximalgebote auf 30 MW angehoben werden. Positiv ist auch die vorgesehene Anschlussförderung von Güllekleinanlagen als wertvoller und ökologisch sinnvoller Beitrag für den Weiterbetrieb dieser Anlagen im Zuge der Energiewende. 

Der BDEW begrüßt schließlich, dass die „innovative erneuerbare Wärme“ auf Wärme aus dem gereinigten Wasser von Kläranlagen ausgeweitet werden soll. Um das Potenzial der Abwasserwärme möglichst umfassend auszunutzen, sollte sowohl hier als auch in § 7a KWKG 2020 die Wärmeentnahme aus dem Zulauf von Kläranlagen genutzt werden dürfen.

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