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BDEW schlägt stärkere Nutzung von Dieselkraftwerken zur Abdeckung von Spitzenlast vor

Die Bundesregierung hat Vorschläge zur Änderung von 4., 30. und 44. BImSchV vorgelegt, um Verfahren nach dem BImSchG in angespannter Versorgungslage zu vereinfachen. Die Vorschläge werden vom BDEW unterstützt. Darüber hinaus schlägt der BDEW vor, die anstehende Änderung der 44. BImSchV zum Anlass zu nehmen, eine weitere Ausnahmemöglichkeit zur Einsparung von Erdgas in der Stromerzeugung mit Schwerpunkt auf die Abdeckung der Spitzenlast zu schaffen.

Um für längere Zeiträume als früher am Strommarkt teilnehmen zu können, sollten den Betreibern von mit flüssigen Brennstoffen betriebenen Verbrennungsmotoranlagen – beschränkt auf die Gasmangellage – zusätzliche Betriebsstunden zur Abdeckung der Spitzenlast in der Energieversorgung bis zu 1500 Stunden je Jahr (statt derzeit 300 Stunden) ermöglicht werden, ohne aufwändige und zeitintensive Nachrüstungen von sekundären Abgasreinigungseinrichtungen auszulösen.

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