Das Bundeskabinett hat am 6. März 2023 eine Formulierungshilfe für den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG) und des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen verabschiedet, die am 17. März 2023 zur 1. Lesung im Bundestag beraten wurde.
Der BDEW begrüßt, dass das Energiesicherungsgesetz und weitere Gesetze fortlaufend auf Anpassungsbedarf überprüft werden. Unabhängig von den darin formulierten Änderungen, dass der Bund im Sinne der Sicherung der Energieversorgung mehr Handlungsspielraum im Rahmen einer Treuhandverwaltung erhalten soll, fordert der BDEW in seiner Stellungnahme zusätzliche Klarheit zu den Entschädigungsregelungen des EnSiG im Zusammenhang mit Verfügungen der Bundesnetzagentur als Bundeslastverteiler gegenüber Bilanzkreisverantwortlichen.