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BDEW-Stellungnahme "Kosten des Messwesens".

Mit der Novelle des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) wurden Stromnetzbetreiber verpflichtet, ab 2024 einen wesentlichen Anteil der Preisobergrenze für intelligente Messsysteme (iMSys) zu tragen. Hieraus entstehen hohe Mehrbelastungen für die Netzbetreiber, die bisher regulatorisch nicht berücksichtigt werden. Die BNetzA BK8 hat am 14. Dezember 2023 „Eckpunkte zur Festlegung der Kosten des Messwesens“ veröffentlicht. Der BDEW hat hierzu am 31. Januar 2024 Stellung genommen.

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