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BDEW – Stellungnahme REMIT II

Transparency Register-ID: 20457441380-38

Der BDEW hebt die Wichtigkeit einer sinnvollen und angemessenen Regulierung hervor, um die Integrität und Transparenz der europäischen Energiegroßhandelsmärkte zu gewährleisten. Daher begrüßen wir die von der EU-Kommission angestrebte Änderungsverordnung für einen besseren Schutz der Union vor Marktmanipulation auf dem Energiegroßhandelsmarkt. Allerdings könnte aus Sicht des BDEW die aktuelle Änderungsverordnung zu großem Teil die Absichten der eigentlichen Reform gefährden. 

Um das Ziel der weiteren Stärkung der Marktintegrität sowie des Vertrauens in Märkte und marktliche Prozesse zu erreichen, sollten aus Sicht des BDEW folgende vier Prinzipien beachtet werden: 

  1. Regulierung muss den Geltungsbereich, die Zuständigkeiten der Beteiligten und mögliche Sanktionen klar festlegen. 
     
  2. Um Rechtssicherheit zu schaffen, sollten die Rollen der NRAs und ACERs klar definiert und eindeutig voneinander abgegrenzt werden. Außerdem werden hierdurch doppelte oder sich überschneidende Zuständigkeiten vermieden. 
     
  3. Der REMIT-Regulierungsrahmen sollte sich nicht mit anderen bestehende Regulierungssystemen, in diesem Fall die Finanzmarktregulierung, überschneiden. Wenn Bestimmungen aus anderen Regulierungssystemen in REMIT aufgenommen werden, müssen diese an die Gegebenheiten der Energiemärkte angepasst werden. Redundanzen oder die Schaffung unterschiedliche Tatbestände, wie z.B. den Meldestandards, der Definition von Marktmanipulation oder Insiderinformationen, müssen unbedingt vermieden werden. 
     
  4. Transparenz beruht auf Daten und angemessenen Meldewegen. Zu diesem Zweck müssen Meldeplattformen zur Verfügung stehen, die Verantwortung und Haftung für die Meldung von Transaktionen muss klar sein, und die Datenerhebung auf ein Minimum beschränkt werden. Sollte, wie von ACER angestrebt, eine große Menge an Daten von verschiedensten Marktakteuren gesammelt werden, könnten aus diesem ungemein großen Datenpool wertvolle Dateninformationen verloren gehen und schließlich das Gegenteil von einer erhöhten Transparenz bewirken. Außerdem soll in diesem Zusammenhang angemerkt sein, dass eine arbiträre Datensammlung keinen zusätzlichen Einblick oder Wert für eine Regulierungsbehörde und den Marktakteuren verschafft, sondern nur zu zusätzlichen Verwaltungskosten im Energiehandel führen, die letztlich auf Endkunden abgewälzt werden. Letzteres kann nicht im Sinne eines stärkeren Verbraucherschutzes im Endkundensegment sein.  

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