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BDEW-Stellungnahme zu Flottengrenzwerten für schwere Nutzfahrzeuge

Anpassung der Verordnung EU) 2019/1242 zur Festlegung von CO2-Emissionsnormen für neue schwere Nutzfahrzeuge

In den Fachausschüssen Elektromobilität und Gasmobilität fand der Kern des Verordnungsentwurfs Zustimmung: Eine stufenweise Verschärfung der Flottengrenzwerte, die einen ambitionierten Markthochlauf von schweren Nutzfahrzeugen mit Batterien, Brennstoffzellen oder Wasserstoffverbrennungsmotoren anreizt. Die BDEW-Stellungnahme enthält neben der Unterstützung der Verschärfung der CO2-Flottengrenzwerte als wesentliche Ergänzung die Forderung nach einem Technologiebonus für CNG/LNG-Fahrzeuge. Mit dem Technologiebonus soll ein plötzlicher Einbruch des Markts für neue Gas-LKWs vermieden und die bestehende Gas-Tankinfrastruktur – auch als Brücke zu einer Wasserstoffmobilität – erhalten werden.

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