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BDEW-Stellungnahme zum 5. Kapitel "Wettbewerb im Fernwärmemarkt" des XXV. Hauptgutachtens der Monopolkommission

Am 1. Juli 2024 hat die Monopolkommission ihr Hauptgutachten „Wettbewerb 2024“ veröffentlicht. Das Gutachten beschäftigt sich unter anderem mit dem Wettbewerb am Fernwärmemarkt. Gefordert werden in dem Bericht unter anderem ein Transparenzregister, die Einführung einer vereinfachten Price-Cap-Regulierung sowie ggf. ein Unbundling zwischen Netzbetrieb und Wärmeerzeugung.

Oberstes Ziel der Wärmewende ist, die Klimaneutralität auch im Wärmesektor bis 2045 zu verwirklichen. Die Fernwärmeversorger sind sich ihrer Rolle sowie ihrer Verantwortung zur Erreichung dieses Zieles bewusst. Ebenso, dass die dafür notwendigen Maßnahmen nur bei hoher Akzeptanz in der Bevölkerung gelingen können. Dazu gehört auch, dass niemand wirtschaftlich überfordert werden sollte.

Mit dem Aufbau der Preistransparenz-Plattform für Wärmenetze hat die Branche bereits eine Kernforderung der Monopolkommission erfüllt. Die Unternehmen und die beteiligten Verbände sind sich der Bedeutung bewusst und tragen damit selbst entscheidend zur Schaffung von mehr Transparenz bei. Dies ist wichtig, um die Akzeptanz, aber auch das Verständnis für die Wirkungsweise der Fernwärmeversorgung zu erhöhen.

Aus Sicht der Wärmewirtschaft sind grundlegende Systemänderungen, wie etwa eine Price-Cap-Regulierung oder eine Entflechtung – wenn auch nur in größeren Wärmenetzen – hingegen keine geeigneten Instrumente. Wichtig ist insbesondere, dass der Ausbau der Fernwärme kalkulierbar bleibt. Die Fernwärmeversorgungsunternehmen befinden sich mitten in der größten Transformation ihrer Geschichte und sind aufgrund des großen Investitionsbedarfs in hohem Maße auf externes Kapital angewiesen. Eine Diskussion über einen neuen regulatorischen Rahmen führt unweigerlich zu Verunsicherung und kann Investitionsrückhaltung zur Folge haben.

Diese und weitere Punkte adressiert der BDEW in seiner beilegenden Stellungnahme vom 27. September 2024.

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