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BDEW-Stellungnahme zum All TSOs Proposal for Amendments

ENTSO-E schlägt eigens erarbeitete Vorschläge zur Änderung des aFRR Implementation Framework und der Preismethodik vor.

Der europäische Verbund der Übertragungsnetzbetreiber ENTSO-E hat bis zum 12. Dezember 2023 eine Konsultation zu den eigens erarbeiten Vorschlägen zur Änderung

  1. des aFRR Implementation Framework (aFRR IF) nach Art. 21 EB GL (ENTSO-E-Vorschlag zur Änderung des aFRR IF und dazugehöriges Erklärungsdokument), sowie
  2. der Preisbildungsmethodik für Regelarbeit und grenzüberschreitender Übertragungskapazität, die für den Austausch von Regelarbeit oder das IN-Verfahren genutzt wird, nach Art. 31 (1) EB GL (ENTSO-E-Vorschlag zur Änderung der Preisbildungsmethodik und dazugehöriges Erklärungsdokument)

durchgeführt.

Der BDEW hat sich hierzu mit einer Stellungnahme beteiligt, die Sie unten abrufen können (auf Englisch). Da die im BDEW vertretenen ÜNB u.a. für die Erarbeitung dieses Vorschlags und des dazugehörigen Konsultationsdokuments mitverantwortlich sind, wurde die BDEW-Stellungnahme ohne die deutschen ÜNB entwickelt.

Die folgenden Kernbotschaften der BDEW-Stellungnahme im Überblick:

  • Der BDEW hat mehrfach seine Bedenken gegenüber Preisobergrenzen bei Arbeitspreisgeboten geäußert, da sie die freie Preisbildung behindern. Kontinuierliche Marktanpassungen und die Reduzierung von Preisobergrenzen schrecken potenzielle Marktteilnehmer ab. Vor diesem Hintergrund könnte sich dies negativ auf eine schnelle Einführung der PICASSO-Plattform in vielen Ländern auswirken.
  • Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) hatten am 26. August 2021 vorgeschlagen, die technischen Preisgrenzen von 99.999 €/MWh auf 15.000 €/MWh und von -99.999 €/MWh auf 15.000 €/MWh dauerhaft zu senken. Dieser ÜNB-Vorschlag ist öffentlich nicht verfügbar. ACER lehnte diesen Vorschlag am 25. Februar 2022 (Beschluss Nr. 03/2022) mit der Begründung ab, dass er nicht mit den Grundsätzen der Funktionsweise des Strommarktes gemäß Art. 3 (a) und (b) der Strombinnenmarktverordnung, nämlich der freien Preisbildung, vereinbar sei. Auch mit dieser Konsultation haben die ÜNB keine Gründe genannt, die zu einer anderen Beurteilung durch ACER führen würden.
  • Die angewandte Methodik zur Änderung der Preisbildungsmethodik lässt an vielen Stellen offene Fragen. Nichtsdestotrotz werden die aus dem Bericht gezogenen Schlussfolgerungen mit einem zumindest impliziten Verdacht auf missbräuchliches Verhalten von Marktteilnehmern als Motivation für die vorgeschlagenen Risikominderungsmaßnahmen herangezogen.
  • Es ist noch zu früh, um Risikominderungsmaßnahmen überhaupt anzuwenden. Aufgrund eines derzeit noch illiquiden Markts sollte diesem mehr Zeit gegeben werden, sich zu entwickeln. Die unzureichende Marktliquidität, die im Vorschlag als derzeitiges Manko ermittelt wurde, könnte mit der Teilnahme zahlreicher weiterer Länder an der PICASSO-Plattform im Jahr 2024 behoben werden.

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