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Erdgas, Strom und Heizwärme sowie Wasser und Abwasser. Der BDEW vertritt über 2000 Unternehmen.

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BDEW-Stel­lung­nah­me zum BMWK-Pa­pier „Strom­markt­de­sign der Zukunft“

Ausbau der Er­neu­er­ba­ren nicht gefährden, Anreize für Fle­xi­bi­li­tät bei­be­hal­ten, Vertrauen in In­ves­ti­ons­stand­ort ge­währ­leis­ten.

Die Chancen und ins­be­son­de­re die auf­kom­men­den Her­aus­for­de­run­gen der zu­künf­ti­gen Förderung Er­neu­er­ba­rer Energien (EE) sind im Papier „Strom­markt der Zukunft“ des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums für Wirt­schaft und Kli­ma­schutz (BMWK) klar und umfassend dar­ge­stellt. Das zu­künf­ti­ge För­der­re­gime muss einen markt­ef­fi­zi­en­ten An­la­gen­ein­satz fördern und neue EE-An­la­gen sys­tem­dien­lich al­lo­kie­ren. Pro­duk­ti­ons­ab­hän­gi­ge För­der­mo­del­le scheinen dafür lang­fris­tig nur bedingt geeignet, daher un­ter­stützt der BDEW als zu­künf­ti­ges För­der­de­sign die Wahl eines pro­duk­ti­ons­un­ab­hän­gi­gen För­der­mo­dells, in Form von Option 4, vor­aus­ge­setzt, die Methodik der Re­fe­renz­an­la­ge bzw. des Re­fe­renz­werts ist möglichst einfach, prak­ti­ka­bel und für die Rea­li­sie­rung von Neu­an­la­gen risikoarm. Zwingende Vor­aus­set­zung ist, dass die genaue Aus­ge­stal­tung mit der Branche aus­ge­ar­bei­tet wird, um möglichst keine neuen Probleme zu schaffen.

Die Ein­füh­rung eines pro­duk­ti­ons­un­ab­hän­gi­gen För­der­mo­dells erscheint bis 2027 nicht adäquat rea­li­sier­bar. Insofern sollten zunächst Option 1 und 2 in Kom­bi­na­ti­on mit einem Markt­men­gen­mo­dell verfolgt werden.

Bei der Umsetzung jeder Option muss unbedingt darauf geachtet werden, dass der not­wen­di­ge Hochlauf der Er­neu­er­ba­ren Energien nicht gefährdet wird, Anreize für Fle­xi­bi­li­tät nicht behindert werden und Vertrauen in den In­ves­ti­ti­ons­stand­ort Deutsch­land gegeben ist.

In­ves­ti­ti­ons­rah­men steu­er­ba­re Ka­pa­zi­tä­ten

Der BDEW fordert einen in­te­grier­ten Ka­pa­zi­täts­markt, bei dem die Fest­le­gung des Ab­si­che­rungs­ni­veaus der Ver­sor­gungs­si­cher­heit in staat­li­cher Ver­ant­wor­tung ist und zur Erfüllung derselben alle Tech­no­lo­gi­en be­rück­sich­tigt werden. Der Staat setzt den po­li­ti­schen und recht­li­chen Rahmen, die Un­ter­neh­men in­ves­tie­ren und stellen die er­for­der­li­chen Ka­pa­zi­tä­ten, Speicher und (Last-)Fle­xi­bi­li­tä­ten zur Verfügung.

Es ist aus unserer Sicht praktisch nicht umsetzbar und auch sys­te­ma­tisch nicht richtig, die staat­li­che Ver­ant­wor­tung für die Fest­le­gung des Ab­si­che­rungs­ni­veaus an die re­gio­na­len En­er­gie­ver­sor­ger, an Hunderte Bi­lanz­kreis­ver­ant­wort­li­che, zu verteilen.

Vor diesem Hin­ter­grund lautet die Leitfrage bei der Ent­schei­dung für eine der vor­ge­schla­ge­nen vier Optionen: Wer trägt die Ver­ant­wor­tung für die Fest­le­gung des Ab­si­che­rungs­ni­veaus der Ver­sor­gungs­si­cher­heit?

Für die Ver­sor­gungs­si­cher­heit müssen sowohl der Neubau steu­er­ba­rer Kraft­werks­ka­pa­zi­tä­ten, die Be­rück­sich­ti­gung be­ste­hen­der Anlagen (ein­schließ­lich KWK), Fle­xi­bi­li­tä­ten, Demand Side Ma­nage­ment (DSM) und Speicher ihren Beitrag leisten können. In diesem in­te­grier­ten Markt werden alle Tech­no­lo­gi­en und Lösungen be­rück­sich­tigt, um das volks­wirt­schaft­li­che Optimum tech­no­lo­gie­of­fen rea­li­sie­ren zu können. Eine hohe An­ge­bots­li­qui­di­tät ist un­er­läss­li­che Vor­aus­set­zung für eine kos­ten­ef­fi­zi­en­te Al­lo­ka­ti­on. Daher ist die Offenheit des Ka­pa­zi­täts­me­cha­nis­mus von fun­da­men­ta­ler Bedeutung.

Aus Sicht des BDEW stimmen alle vier vor­ge­schla­ge­nen Optionen des BMWK darin überein, dass Fle­xi­bi­li­tä­ten, Speicher und DSM zum Einsatz gebracht werden. Alle Akteure, ob Stadt­wer­ke, regionale oder über­re­gio­na­le En­er­gie­ver­sor­ger, müssen in offenen Verfahren mit ihren Angeboten wett­be­werb­lich bieten können. Dies muss über die konkrete Aus­ge­stal­tung zentraler, wett­be­werb­li­cher Aus­schrei­bun­gen geschehen, damit – neben Kraft­werks­stra­te­gie (bzw. Kraft­werks­si­che­rungs­ge­setz), KWKG, Fle­xi­bi­li­tä­ten und EE-In­ves­ti­ti­ons­rah­men – der Ka­pa­zi­täts­me­cha­nis­mus einen hin­rei­chen­den und breiten Mix an Tech­no­lo­gi­en und Lösungen ge­währ­leis­tet. Hier spielt eine dif­fe­ren­zier­te Markt­seg­men­tie­rung mit un­ter­schied­li­chen Ver­trags­lauf­zei­ten und ggf. separaten Preis­ober­gren­zen eine Rolle, damit die un­ter­schied­li­chen Fi­nan­zie­rungs­ho­ri­zon­te und Ein­satz­cha­rak­te­ris­ti­ka ab­ge­bil­det werden. Dies er­mög­licht un­ter­schied­li­che Teil­lö­sun­gen wie Kraft­werks­neu­bau, Umrüstung, KWK, Fle­xi­bi­li­tä­ten und Speicher. Denn natürlich ist der Neubau eines Kraft­werks anders zu bewerten als Retrofit von Be­stands­an­la­gen oder KWK, in­no­va­ti­ve Lösungen und Speicher.

Die zu­sätz­li­chen An­for­de­run­gen des Kom­bi­nier­ten Ka­pa­zi­täts­mark­tes (KKM) erzeugen eine er­heb­li­che Stei­ge­rung der Kom­ple­xi­tät und damit der Im­ple­men­tie­rungs- und Ab­wick­lungs­ri­si­ken. Diesen Risiken für eine sichere Ver­sor­gung steht kein adäquater Mehrwert gegenüber.

Wir sprechen uns für einen in­te­grier­ten Ka­pa­zi­täts­markt und damit für ein System aus, welches rasch und rechts­si­cher umgesetzt werden kann, der En­er­gie­wen­de dient und fairen Wett­be­werb er­mög­licht.

Lokale Signale

Lokale Signale können die Trans­for­ma­ti­on des En­er­gie­sys­tems un­ter­stüt­zen, jedoch den not­wen­di­gen Netz­aus­bau nicht ersetzen. Eine zügige Di­gi­ta­li­sie­rung, ins­be­son­de­re durch einen schnellen Smart-Me­ter-Roll­out, ist hierbei zentrale Vor­aus­set­zung. Der BDEW begrüßt, dass die Bei­be­hal­tung der Ge­bots­zo­ne bei Im­ple­men­tie­rung aller In­stru­men­te Priorität hat. Bei jeder Anpassung der Netz­ent­gelt­sys­te­ma­tik ist eine Prüfung der Kosten und des Nutzens sowie die Mög­lich­keit von Inc-Dec-Ga­ming notwendig. Konkrete Maßnahmen im Bereich der lokalen Signale sind notwendig, um den Netz­aus­bau bis zum letzten Kilowatt zu vermeiden und die de­zen­tra­len Ziele der En­er­gie­wen­de ein­zu­be­zie­hen.

Nach­fra­ge­sei­ti­ge Fle­xi­bi­li­täts­po­ten­tia­le

Es ist für das Gelingen der En­er­gie­wen­de es­sen­zi­ell, alle, aber ins­be­son­de­re last­sei­ti­ge Fle­xi­bi­li­täts­op­tio­nen zu heben. Die Un­ter­schei­dung zwischen markt-, system- und netz­dien­li­cher Fle­xi­bi­li­tät muss klar definiert und prio­ri­siert werden. Der BDEW sieht bei der Ein­füh­rung von flexiblen Tarifen Klä­rungs­be­darf und begrüßt die Aus­ar­bei­tung einer Fle­xi­bi­li­täts-Agen­da. Es ist jedoch an der Zeit, dass diese Agenda zügig aus­ge­ar­bei­tet, auf Prak­ti­ka­bi­li­tät und Kos­ten­ef­fi­zi­enz geprüft und in die Tat umgesetzt wird. Auch die ver­bes­ser­te Umsetzung des Re­dis­patch 2.0 in der Praxis sollte weiter vor­an­ge­trie­ben werden, möglichst in Ver­bin­dung mit den lokalen Signalen.

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