Drucken

BDEW-Stellungnahme zum Entwurf der Verordnung (EU) über die Schaffung eines Unionsrahmens für die Zertifizierung von CO2-Entnahmen

Erläuterungen und Hinweise
Die Verordnung baut auf der in 2021 verabschiedeten „Mitteilung über nachhaltige Kohlenstoffkreisläufe“ auf und hat die Zertifizierung von Projekten für naturbasierte und industrielle CO2-Entnahmen zum Gegenstand.

Aus Sicht des BDEW ist die weitreichende Nutzung naturbasierter und industrieller Kohlenstoffsenken unabdingbarer Bestandteil einer umfassenden Strategie zum Erreichen des EU-Ziels der Klimaneutralität bis spätestens 2050 und negativer Emissionen danach. Die Schaffung eines einheitlichen Zertifizierungsrahmens ist wesentliche Voraussetzung für eine transparente und verlässliche Überwachung, Berichterstattung und Überprüfung der vorübergehend oder dauerhaft entfernten Kohlenstoffmengen. Darüber hinaus sollte der geplante Rahmen für Vergleichbarkeit und Wettbewerb zwischen verschiedenen Lösungen für die CO2-Entnahmetätigkeiten auf den CO2-Märkten Sorge tragen und mittelfristig einen EU-weiten Handel mit Entnahmezertifikaten sowie eine Nutzung durch Mitgliedstaaten und Unternehmen sowie im Rahmen des EU-Emissionshandels ermöglichen.

Weiteres Verfahren
Der Vorschlag der EU-Kommission wird in den kommenden Monaten in den Gremien des EU-Parlamentes und des Rates beraten werden.

Suche