Darin begrüßt der BDEW die allgemeinen Ziele des Vorschlags, hebt allerdings hervor, dass zur Gewährleistung einer angemessenen Umsetzung wichtige Aspekte und Definitionen des Rechtsakts präzisiert werden müssen. Vor allem der Zusammenhang zwischen sektoralen Rechtsakten und dem Datengesetz muss näher geklärt werden und es bedarf einer stärkeren Berücksichtigung der Besonderheit von Daten kritischer Infrastrukturen.