Der Entwurf dient insbesondere der Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 2. September 2021 (C-718/18) zur Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde. Darüber hinaus enthält der Entwurf weitere Änderungen des EnWG, unter anderem zur Beschleunigung des Netzausbaus. Zudem werden das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) sowie das Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) geändert. Zusätzlich enthält der Entwurf auch Folgeänderungen in verschiedenen Verordnungen und weiteren Gesetzen.