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Klimaschutz: BDEW legt Stellungnahme zum Gesetzesentwurf für ein Bundes-Klimaschutzgesetz vor

Die Bundesregierung hat am 9. Oktober 2019 den Gesetzesentwurf für ein Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) und zur Änderung weiterer Vorschriften (insbesondere hinsichtlich Energie- und Klimafonds) vorgelegt. Der Entwurf wird nun in den Ausschüssen von Bundestag und Bundesrat beraten. Das Gesetzgebungsverfahren soll bis zum Jahresende abgeschlossen werden. 

Mit dem Klimaschutzgesetz werden die Klimaschutzziele gesetzlich normiert. Dabei werden die Sektorziele des Klimaschutzplans in jährliche Emissionsbudgets für jeden Sektor übertragen. Für den Energiesektor sind abweichend davon die Stützjahre 2022 und 2030 entscheidend. Anpassungen der Emissionsbudgets können im Verordnungsweg erfolgen. Die Einhaltung der Emissionsbudgets ist Aufgabe des Ministeriums, in dessen Geschäftsbereich der jeweilige Sektor fällt.

Die BDEW-Vorschläge zielen darauf ab, dass im Rahmen des Klimaschutzgesetzes die Vorschläge der Kommission "Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung" (KWSB) 1:1 berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere für die Festlegung der Jahresemissionsmengen für die Energiewirtschaft und deren Prüfung, die auf die Jahre mit festgelegten Zielwerten beschränkt werden sollte. Bei der Festlegung von Minderungspfaden über 2030 hinaus sollten Bundestag, Bundesrat und die beteiligten Kreise zwingend einbezogen werden. Die Notwendigkeit der Erstellung eines Sofortprogramms sollte nur bei wesentlichem Abweichen vom Minderungspfad (größer 1 Prozent) vorgesehen werden. Es sollte zudem festgelegt werden, dass die Maßnahmen des Sofortprogramms unter Berücksichtigung von Aufwand und Nutzen verhältnismäßig sein müssen.

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