Das Konsultationsverfahren der Clearingstelle EEG|KWKG im Verfahren 2022/22 dient der Klärung von tatsächlichen und z.T. rechtlichen Fragen, welche tatsächlichen Handlungen beim EEG-Netzanschluss seitens Netzbetreibern anfallen und in welchen Konstellationen welche Kostenpositionen Netzbetreiber gegenüber Anlagenbetreibern geltend machen.
In der Regel erheben Netzbetreiber keine Anschlusskosten beim Anschluss von Anlagen bis 30 kW, etwa in Form von Inbetriebsetzungspauschalen. Ob Tätigkeiten des Netzbetreibers anlässlich des Netzanschlusses erforderlich sind, wenn der Anlagenbetreiber einen fachkundigen Dritten mit dem Anschluss der Anlage beauftragt hat, ist vom Einzelfall, insbesondere von der Spannungsebene und der bestehenden Anschlusssituation vor Ort abhängig. In Niederspannung dürfte dies nur ausnahmsweise der Fall sein. Die technischen Vorgaben gem. VDE-Regelwerk gehen bzgl. der Anwesenheit des Netzbetreiber grds. von einer Abstimmungspflicht zwischen Netz- und Anlagenbetreiber aus. Der BDEW bittet die Clearingstelle EEG|KWKG darum, beim anschließenden Empfehlungsverfahren insbesondere das Zusammenspiel zwischen den Rechtsgrundlagen EEG und NAV sowie die einschlägigen technischen Regeln zur Sicherheit des Netzbetriebs im Sinne aller Anschlusskunden zu beachten. Zudem sollte klar zwischen Fragen des Netzanschlusses und des Messstellenbetriebs unterschieden werden.