Im Rahmen des Festlegungsverfahrens zur zukünftigen Aggregation und Abrechnung bilanzierungsrelevanter Daten (MaBiS-Hub) hat die BNetzA zwei Eckpunktepapiere vorgelegt. Ausgangspunkt des Festlegungsverfahrens ist das Erfordernis zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben nach § 52 Absatz 3 MsbG (DSGVO-konforme Ausgestaltung der Pseudonymisierung). Das vorliegende BNetzA-Festlegungsverfahren baut auf der BNetzA-Festlegung BK6-24-174 zur Anpassung der Marktkommunikation zur Realisierung der nach dem MsbG geforderten Übermittlung von Zählerstandsgängen (Datenübermittlung ZSG) auf, welche eine übergangsweise Vorgehensweise bis längstens 2030 ermöglicht. Der BDEW unterstützt den Ansatz der BNetzA zur kurz- und mittelfristen Klärung der Thematik zur Pseudonymisierung und die damit verbundene grundsätzliche langfristige Ausgestaltung der MaBiS über eine Hub-Lösung.
Insbesondere das zweite Eckpunktepapier enthält neu hinzugekommene Themen mit weitreichender Relevanz für Netzbetreiber und Vertriebe wie bspw. die Thematiken „Messwertverarbeitung“ und „Governance“. Mit dem zweiten Eckpunktepapier bestand ebenfalls die Möglichkeit vertiefend zum analytischen Lastprofilverfahren Stellung zu nehmen. Die Verteilnetzbetreiber im BDEW mit analytischem Lastprofilverfahren haben hierfür ein Konzept zur Umsetzung des Verfahrens auf dem MaBiS-Hub entwickelt.