Die Änderungen der o. g. Verordnung würden nach Auffassung des BDEW besonders den Ausbau der Hausspeichertechnologie durch hohe bauliche Anforderungen und ein außer Acht lassen milderer Mittel stark beeinträchtigen. Im Zuge der Stellungnahme macht der BDEW konkrete Vorschläge, wie der Schutzgedanke der Verordnung technologieoffen umgesetzt werden kann, ohne den Ausbau von Hausspeichern zu beeinträchtigen.