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BDEW-Stellungnahme zum NEP Strom

Der BDEW hat im Rahmen der Konsultation des 2. Entwurfs des Netzentwicklungsplan Strom 2037/2045 (2023) seine Stellungnahme bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) eingereicht.

In seiner Stellungnahme kommentiert der BDEW die Umsetzung seiner Vorschläge aus der ersten Konsultation des NEP Strom sowie die Prüfungsergebnisse der BNetzA, die zeitgleich mit dem 2. Entwurf des NEP veröffentlicht wurden.

Viele Punkte, die der BDEW während der ersten Konsultation angemerkt hatte, wurden in der überarbeiteten Version adressiert. Der BDEW begrüßt, dass im zweiten Entwurf nun die noch fehlenden Szenarien A und C für das Jahr 2037 für das Onshore-Netz ergänzt wurden. Außerdem wurden umfangreiche Ergänzungen vorgenommen, u.a. zum Thema Bündelungsoptionen und Energiekorridore neben einem eigenen Kapitel zur Bewertung der Systemstabilität. Erfreulich ist ebenfalls, dass der NEP ausführlicher auf die Annahmen zur Verortung von Elektrolyseuren sowie den Stromimporten eingeht.

Die vorläufigen Prüfungsergebnisse der BNetzA bewerten die im NEP identifizierten Maßnahmen nahezu vollständig als sinnvoll und notwendig, was der BDEW ausdrücklich begrüßt.

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