Das BMWi hatte im Januar 2021 daraufhin einen Referentenentwurf zur Änderung der Mess- und Eichverordnung zur Verbändeanhörung gestellt, der einen abschließenden Ausnahmen-Katalog in Anlage 7 der MessEV für energiewirtschaftliche Messewertverrechnungen vorsieht. Aus Sicht des BDEW ist diese Neuregelung dringend erforderlich, um den Widerspruch zwischen Eichrecht und Energiewirtschaftsrecht aus der Welt zu schaffen. In seiner Stellungnahme weist der BDEW aber darauf hin, dass eine grundsätzliche Ausnahme einer abschließenden Aufzählung von Anwendungsfällen vorzuziehen wäre. Im Übrigen ergänzt die Stellungnahme diese Aufzählung um diverse Fallkonstellationen, die noch nicht berücksichtigt wurden.