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BDEW-Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes für faire Verbraucherverträge

Der BDEW warnt vor überzogenen Forderungen, die im Ergebnis auch von Verbrauchern als serviceunfreundlich, bürokratisch und bevormundend empfunden werden. § 1 Abs. 1 EnWG normiert eine verbraucherfreundliche Energieversorgung als wichtiges Ziel des Energiewirtschaftsrechts.

Die Basis dessen ist das Vertrauen der Kunden in die Seriosität und die Leistungsfähigkeit der Energieversorgungsunternehmen. Der BDEW unterstützt deshalb Bestrebungen, die zur Stärkung des Verbraucherschutzes beitragen. Gleichzeitig verweist der BDEW darauf, dass es auch im Interesse des Verbrauchers ist, dass eine Balance mit praktischen Umsetzungserfordernissen in den Unternehmen besteht. Auch ist die Entscheidungsfreiheit des Kunden bei der Energielieferung von hohem Wert. Nur so kann eine nachhaltige, positive Beziehung zwischen Energieversorgern und ihren Kunden beibehalten werden.

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