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BDEW-Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Änderung der Verordnung zur Durchführung der Regelungen der Biokraftstoffquote (36. BImSchV)

Der Treibhausgasquotenhandel ist das Schlüsselinstrument zur Erhöhung des Anteils Erneuerbarer Energien im Kraftstoffsektor. Um eine kontinuierliche Nachfrage nach allen Erfüllungsoptionen sicherzustellen, wurde ein Mechanismus zur Anhebung der THG-Quote in § 37h BImSchG geschaffen. Der Mechanismus wird ausgelöst, wenn in einem Berichtsjahr eine unerwartet hohe Strommenge zur Anrechnung auf die THG-Quote gebracht wird. Dies war im Verpflichtungsjahr 2022 der Fall. Das BMUV schlägt im Rahmen einer Änderung der 36. BImSchV vor, die THG-Minderungsvorgabe für das Jahr 2024 und die nachfolgenden Kalenderjahre um jeweils 0,1 Prozentpunkte anzuheben. Aus Sicht des BDEW fällt diese Anhebung zu niedrig aus, um den nachdrücklich Treibhausgasquotenhandel zu stärken. Der BDEW schlägt deshalb vor, die Prozentsätze um jeweils 0,45 Prozentpunkte anzuheben.

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