Mit der Novellierung des Baugesetzbuches durch das Gesetz zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung werden neben Regelungen zum Wohnungsbau und der Anpassung des Bauplanungsrechts an die Auswirkungen des Klimawandels auch Änderungen im Bauplanungsrecht zur Beschleunigung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien vorgeschlagen.
Aus Sicht des BDEW ist der Gesetzentwurf grundsätzlich zu begrüßen, da die Bundesregierung damit einige wichtige Ansätze sowohl für Geothermieanlagen als auch Elektrolyseure und Windenergieanlagen aufgreift.
Allerdings sind aus Sicht des BDEW weitere Regelungsänderungen anzugehen, die für den Umbau der Energieversorgung von zentraler Bedeutung sind.
So ist es insbesondere wichtig, bei der Privilegierung im PV-Bereich entlang von Autobahnen und Bahntrassen eine Synchronisierung der Normen im BauGB und EEG herzustellen. Außerdem sollte die Möglichkeit der Gemeinden, zusätzliche Flächen für Windenergievorhaben auszuweisen, auch wenn die Flächenziele des WindBG erreicht sind, klarer gefasst werden. Für eine effektive Erleichterung beim Repowering sollte zudem in § 245e Absatz 3 und § 249 Abs. 3 ein dynamischer Verweis auf § 16b BImSchG gesetzt werden.
Diese und weitere Forderungen hat der BDEW in seiner schriftlichen beiliegenden Stellungnahme für das parlamentarische Verfahren noch einmal ausführlich dargelegt.