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BDEW-Stellungnahme zum Reservierungsmechanismus für Netzkapazität

Der BDEW unterstützt die Initiative des BMWK, Reservierungsverfahren für Netzanschlusskapazität mit einheitlichen Rahmenbedingungen erstmals explizit im EEG zu verankern.

Im Spannungsfeld zwischen Planungssicherheit und damit Investitionsbereitschaft in den Ausbau Erneuerbarer Energien einerseits und einer Beschleunigung des Zubaus der Erneuerbaren Energien durch die Bevorzugung schneller zu realisierender und bereits anschlussfertiger Anlagen andererseits sind standardisierte Vorgaben wünschenswert, müssen aber sorgfältig abgewogen werden und benötigen angemessene Reservierungsvoraussetzungen. Änderungen müssen zusammen mit den Regelungsvorschlägen zur unverbindlichen Netzkapazitätsanfrage und dem im EEG bislang verankerten „Netzanschlussbegehren“ gedacht und aufgesetzt werden. Reservierungsfristen sollten sich an den jeweiligen Kriterien für den Planungsfortschritt insbesondere im Rahmen der Genehmigungsverfahren bemessen, einheitliche Reservierungskriterien und – fristen für alle Energieträger, Anlagengrößen und Spannungsebenen sind nicht notwendig und auch nicht sinnvoll.

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