Müssen zur Inanspruchnahme des KWK-Bonus nach dem EEG 2009 an Wärmenutzungen nach Anlage 3 Nr. III.2 EEG 2009 (sog. Wärmenetzklausel) noch weitergehende Effizienzanforderungen gestellt werden, als dort in der gesetzlichen Regelung enthalten sind? Dies betrifft insbesondere Fälle von Holztrocknungseinrichtungen, die an einem entsprechenden Wärmenetz gelegen sind.
Hierbei hat die Clearingstelle die betroffenen Verbände ihrerseits um Stellungnahme zu dieser Rechtsfrage gebeten. Der BDEW hat termingerecht seine Stellungnahme zu dem Verfahren der Clearingstelle abgegeben.