Der BDEW kommt in seiner Stellungnahme zu der Auffassung, dass sich die Flexibilitätsprämie des EEG 2012 ff. für Anlagen des EEG 2009 oder älter auf Basis der Bemessungsleistung berechnet, die die erzeugte Strommenge der Anlage als Grundlage hat.
Schließt sich die Clearingstelle der Auffassung des BDEW an, hat der BDEW in der Stellungnahme die Sinnhaftigkeit betont, für die betroffenen Anlagen Übergangslösungen zu schaffen, da bei diesen die erzeugte Strommenge nicht notwendigerweise durch (geeichte) Messeinrichtungen erfasst worden ist bzw. wird.