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BDEW-Stellungnahme zum Vorschlag zur Einführung eines Weisungsrechts der BNetzA nach § 19 Abs. 4 EnWG

Das BMWK hat die Verbände am 25. Juli 2023 gebeten, sich zum Vorschlag zur Änderung von § 19 Abs. 4 EnWG zu positionieren. Der BDEW hat dazu eine Stellungnahme abgegeben. Das vorgeschlagene neu einzuführende Weisungsrecht soll der BNetzA als Regulierungsbehörde in der Umsetzung der entsprechenden europäischen Verordnungen zum Netzanschluss die Möglichkeit geben, dem VDE als der beauftragten Stelle zur Verabschiedung der allgemeinen technischen Mindestanforderungen im Einzelfall entsprechende Weisungen zu erteilen. Der VDE entwickelt und verabschiedet diese technischen Mindestanforderungen für verschiedene Spannungsebenen mit sogenannten Technischen Anschlussregelungen (TAR). Die Neuregelung soll die Behörde in die Lage versetzen, die Aufsicht auch gegenüber der beauftragten Stelle wirksam und rechtssicher ausüben zu können. Die Regelung ist unter anderem im Zusammenhang mit der bereits geplanten Neuregelung der prozessualen Vorgaben im laufenden Gesetzgebungsverfahren zum EnWG zu sehen (§ 49 EnWG-E). Darin wird klargestellt, dass die Regulierungsbehörde (BNetzA) sich jederzeit prozessual in den Erarbeitungsprozess für das technische Regelwerk einschalten kann. Das geplante Weisungsrecht soll die prozessualen Regelungen um eine Kompetenz für die Regulierungsbehörde ergänzen, im Einzelfall inhaltliche Vorgaben zu treffen. Der BDEW sieht die bisher in § 19 Abs. 4 getroffene Regelung der Erarbeitung des technischen Regelwerks durch den VDE grundsätzlich als sinnvoll an.

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