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BDEW-Stellungnahme zur Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) hinsichtlich Wasser-Elektrolyse

Erläuterungen und Hinweise

BDEW begrüßt Vorschläge der Bundesregierung zur Reduzierung des Verwaltungsaufwandes für Elektrolyseure zur Wasserstofferzeugung

Der BDEW begrüßt in seiner Stellungnahme nachdrücklich die Initiative der Bundesregierung, die darauf abzielt, durch eine Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlage (4. BImSchV) rasch Erleichterungen für die Genehmigung von Elektrolyseuren auf den Weg zu bringen. Bei Unterschreitung bestimmter Leistungsschwellen sollen kleinere Wasser-Elektrolyseanlagen aus der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungspflicht entlassen und für mittelgroße Anlagen künftig ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren vorgesehen werden. Ein schneller und zügiger Hochlauf der Wasserstoffinfrastruktur ist ein entscheidendes Element für das Gelingen der Energiewende und das Erreichen der nationalen Klimaschutzziele.

Weiteres Verfahren

Die Bundesregierung wird voraussichtlich im Januar einen Kabinettsbeschluss treffen. Anschließend muss der Bundesrat noch zustimmen. Die Verordnung steht im engen Zusammenhang mit dem geplanten Wasserstoffbeschleunigungsgesetz, was weitere Erleichterungen für den Hochlauf der Wasserstoffinfrastruktur schaffen soll. 

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