Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat dem BDEW am 26. April 2021 den Entwurf einer zweiten Verordnung zur Änderung der BSI-Kritisverordnung im Rahmen der Verbändeanhörung nach § 10 Absatz 1 Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI-Gesetz) zugesandt. Mit der vorliegenden Änderungsverordnung sollen Änderungsbedarfe umgesetzt werden, die in der Evaluierung der Verordnung gemäß § 9 BSI-Kritisverordnung identifiziert wurden.
Der BDEW bedankt sich für die Möglichkeit, in diesem Rahmen Stellung beziehen zu können und bittet aufgrund der Komplexität der zu treffenden Festlegungen neben dieser Stellungnahme das beigefügte Diskussionspapier „BSI-Kritisverordnung 2021: Operative IT-Sicherheit stärken“ gleichermaßen zu berücksichtigen.