am 11. September 2024 hat das BMWK das Konsultationsverfahren zum Kraftwerkssicherheitsgesetz (KWSG) eröffnet und der BDEW hat am 23. Oktober 2024 seine Stellungnahme zu den beiden Konsultationsdokumenten abgegeben. Die Stellungnahme wurde zusammen mit einer Presseinformation auf der Website veröffentlicht.
Der BDEW kritisiert in der Stellungnahme unter anderem, dass die Risiken für die Kraftwerksbetreiber, die zum Teil nicht von ihnen beeinflusst werden können, deutlich reduziert werden müssen. Dies gilt beispielsweise für die rechtzeitige und ausreichende Verfügbarkeit von Wasserstoff und dessen Infrastruktur. Um Investitionen zu ermöglichen, müssen auch grundlegende Punkte wie Höchstpreise, die Ermöglichung des bivalenten Betriebs und die Höhe der Pönalen überarbeitet werden. Darüber hinaus besteht ein besonderes Risiko für kommunale Unternehmen, die zusätzliche Sicherheiten für die Finanzierung der Investitionen benötigen.
Wichtig ist, dass das KWSG unter Berücksichtigung der Konsultationsergebnisse zügig umgesetzt und als Gesetz verabschiedet und umgesetzt wird, damit die Ausschreibungen und damit die konkrete Realisierung von H2-ready- und H2-Sprinter-Kraftwerken und Langzeitspeichern sowie Gaskraftwerken in Säule 2 endlich beginnen können. Um den Kohleausstieg umzusetzen, müssen wir mit den Ausschreibungen beginnen.