Der BDEW hat dazu eine umfangreiche Stellungnahme erarbeitet und bringt darin zum Ausdruck, dass eine Absenkung der Eigenkapitalsätze mit Blick auf den Kapitalmarkt und die steigenden Anforderungen an die Netzbetreiber aufgrund offensichtlicher Mängel bei der Ermittlung nicht sachgerecht und nicht nachvollziehbar ist.