Die BNetzA Beschlusskammer 9 hat am 13. Juli 2022 den Konsultationsentwurf zur Festlegung von kalkulatorischen Nutzungsdauern von Erdgasleitungsinfrastrukturen ("KANU") veröffentlicht. Um den regulatorischen Rahmen an die Klimaziele anzupassen, sollen kürzere Abschreibungsdauern für zukünftige Investitionen in Gasnetze ermöglicht werden. Gasnetzbetreiber sollen für zukünftige Investitionen die kalkulatorische Nutzungsdauer so wählen können, dass diese nicht über das Jahr 2045 hinausreicht.
Der BDEW hat heute seine Stellungnahme zum BNetzA-Festlegungsentwurf abgegeben (vgl. Anlage). Die Ermöglichung kürzerer Nutzungsdauern von Gasnetzinvestitionen ist grundsätzlich richtig und wichtig. Da bereits weit vor 2045 ambitionierte Dekarbonisierungsschritte umgesetzt werden, sollten Gasnetzbetreiber auch noch kürzere Nutzungsdauern wählen können. Sinnvoll wäre zudem die Möglichkeit degressiver Abschreibungen, um bei sinkender Absatzmenge und Letztverbraucher-Anzahl Kosten weiterhin verursachungsgerecht verteilen zu können. Der BDEW hat zusätzlich auf den Handlungsbedarf bei Bestandsanlagen hingewiesen und ein Konzept für eine Transformationsregulierung eingefordert.