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BDEW Stellungnahme zur Börsenpreiskopplung des Ausgleichsenergiepreises

In Folge der Systemunterspeisungen im Juni hat die BNetzA am 18. Juli das Verfahren zu den "Festlegungen zum Bilanzkreisausgleich, zur Anpassung des 80%-Kriteriums in der Berechnungsmethode zur Bildung des Ausgleichsenergiepreises sowie zur Übermittlung der Messwerte von RLM-Marktlokationen an den Übertragungsnetzbetreiber" eröffnet.

Teil dieses Verfahrens war der Auftrag an die ÜNB, die Börsenpreiskopplung an den Ausgleichsenergiepreis (AEP) zu aktualisieren. Ein aktualisierter Vorschlag dazu lag dem Markt zur Konsultation bis zum 24. November vor. An dieser Konsultation hat sich der BDEW bereits mit einer Stellungnahme beteiligt. Die ÜNB haben den Vorschlag nach Auswertung der Stellungnahmen angepasst und an die BNetzA übergeben. Diese hat den Vorschlag wiederum bis zum 5. Februar 2020 konsultiert. 

Derzeit ist der Ausgleichsenergiepreis an den stündlichen gewichteten ID-Preis gekoppelt. Mit dem Vorschlag soll eine Kopplung an den sogenannten AEP 500 erfolgen, der die zuletzt gehandelten, kumulierten 500 MW als Basis für die Kopplung heranzieht. Zudem ist ein Aufschlag von 25%, mindestens aber 10€/MWh vorgesehen. 

Der BDEW hat sich am Konsultationsverfahren beteiligt und spricht sich u.a. gegen den angedachten Aufschlag aus. Zudem plädiert er dafür die Anpassung der Börsenpreiskopplung erst nach Evaluation der Auswirkungen durch die Einführung des Regelarbeitsmarkts vorzunehmen. 

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