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BDEW-Stellungnahme zur Breitbandrichtlinie (2014/61/EU)

Die Europäische Kommission hat vom 02. Dezember 2020 bis zum 02. März 2021 zur Überarbeitung der Richtlinie zur Reduzierung der Kosten des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen für die elektronische Kommunikation (Breitbandrichtlinie (EU) 2014/61/EU) konsultiert.

Mit der Überarbeitung der Richtlinie aus dem Jahr 2014 soll ein Beitrag zur Förderung der effizienteren und schnellen Entwicklung von nachhaltigeren Netzen mit sehr hoher Kapazität, einschließlich Glasfaser- und 5G-Netzen geleistet werden, damit sie im Einklang mit dem Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (EECC) steht.

Die Gewährleistung der Kohärenz zum Green Deal, mittels der umweltfreundlicheren Gestaltung des Sektors für Informations- und Kommunikationstechnologie, steht ebenfalls im Fokus der Überarbeitung.

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