Der BDEW begrüßt in seiner Stellungnahme die Absicht des Referentenentwurfs, mit einer Sofortmaßnahme dem derzeit beobachteten Preisverfall im Treibhausgasquotenhandel kurzfristig entgegenzuwirken. Um die Nachfrage nach „neuen“ Erfüllungsoptionen zu steigern, schlägt das BMUV vor, die Übertragung von Übererfüllungen für die Verpflichtungsjahre 2025 und 2026 auszusetzen. Diese Sofortmaßnahme sollte jedoch auf keinen Fall eine fristgerechte und ambitionierte Umsetzung der Erneuerbare Energien Richtlinie (RED III) im Verkehrssektor verzögern. Die Nachfrageseite sollte so schnell wie möglich durch einen glaubwürdigen und ambitionierten Quotenpfad gestärkt werden, der den Beitrag der THG-Minderungsquote zum Erreichen der Klimaschutzziele im Verkehr sichert. Es müssen zusätzlich dringend übergeordnete Maßnahmen ergriffen werden, die das derzeit gestörte politische Vertrauen in die Funktionstüchtigkeit und Wirksamkeit des Treibhausgasquotenhandels sowie die Glaubwürdigkeit des Zertifizierungssystems für alle Erfüllungsoptionen wieder herstellen.