Der BDEW sieht noch erheblichen Nachbesserungsbedarf zur Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie. Verluste, Abschläge, Ausnahmen sind immer noch vorhanden und ob die die EU-Kommission den deutschen Alleingang bei der Binnendifferenzierung , d.h. Ausnahmen in Roten Gebieten festzulegen, mitträgt, und Strafzahlungen letztlich vermieden werden können, ist offen.