Drucken

BDEW-Stellungnahme zur Festlegung der Kosten aus der marktgestützten Beschaffung für Blindleistung als volatile Kostenanteile in der vierten Regulierungsperiode („VoKaBl“)

Die Beschlusskammer 8 der Bundesnetzagentur hatte am 27. August 2024 das Verfahren BK8-24-0006-A bis BK8-24-0010-A zur Festlegung der Kosten aus der marktgestützten Beschaffung für Blindleistung als volatile Kostenanteile in der vierten Regulierungsperiode („VoKaBl“) eingeleitet. Den gewählten Plankostenansatz befürwortet der BDEW, sieht bei einigen Punkten des Festlegungsentwurf jedoch noch Klarstellungsbedarf. Das umfasst insbesondere den bestehenden Gestaltungsspielraum der Netzbetreiber hinsichtlich der freiwilligen Preisobergrenze. Hier sollte die Festlegung der BK 8 eindeutiger sein. Darüber hinaus sollten Kosten aus Bestandsverträgen in der Hochlaufphase der marktlichen Beschaffung weiterhin refinanziert werden.

 

Suche