Die BNetzA hat am 19. August 2024 einen Entwurf zum Regelungsinhalt der Festlegung für Format, Übermittlung und Prüfmethodik der verbindlichen Fahrpläne nach § 71k GEG veröffentlicht. Der BDEW hat grundsätzliche Kritik an der Regelung des § 71k GEG, die auch auf den Festlegungsentwurf ausstrahlen. Auch wenn die BNetzA an die Vorgaben des § 71k GEG gebunden ist, besteht erheblicher Nachbesserungsbedarf, um rechtliche Unsicherheiten auszuräumen und geordnet auf Veränderungen reagieren zu können. Hierzu wird in der Stellungnahme konkret ausgeführt.