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BDEW-Stellungnahme zur Novelle des Grundbuchrechts (GBV)

Erleichterungen bei der Grundbucheinsicht für Projektierer und Betreiber von EE-Anlagen geplant.

 

Als einen weiteren Baustein zur Beschleunigung des Ausbaus der EE-Anlagen beabsichtigt die Bundesregierung die Grundbucheinsicht für Betreiber und Projektierer von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien zu erleichtern. Die geplante Änderung der Grundbuchverordnung (GBV) sieht vor, dass für die Anlagenbetreiber bzw. Projektierer grundsätzlich ein berechtigtes Interesse zur Grundbucheinsicht vorliegt, wenn sie erklären, unter Nutzung der Grundstücke solche Anlagen betreiben oder projektieren zu wollen (§ 43a GBV-E, § 86a GBV-E).  Damit soll es den Unternehmen erleichtert werden, frühzeitig die Eigentümerinnen und Eigentümer geeigneter Grundstücke und Gebäude zu ermitteln, um die erforderlichen Verhandlungen über den Erwerb oder die Nutzung dieser Grundstücke führen zu können.

Der BDEW unterstützt die vorgesehenen Rechtsänderungen vollumfänglich und fordert mit Stellungnahmen vom 14.12.2023 zusätzlich, dass die vereinfachten Einsichtnahmerechte auch für die Netzbetreiber Anwendung finden müssen, da der erforderliche Netzausbau in gleicher Weise für das Gelingen der Energiewende verantwortlich ist. Weiterhin schlägt der BDEW Vereinfachungen zur Grundbucheinsicht für die Fälle vor, in denen dritte Dienstleister mit der Grundstücksrecherche beauftragt sind. In diesen Fällen soll eine Bevollmächtigung der Dienstleister zur elektronischen Grundbucheinsicht möglich sein.

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