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BDEW-Stellungnahme zur Stromspeicher-Strategie des BMWK

Die Stromspeicher-Strategie des BMWK zielt aus Sicht des BDEW in die richtige Richtung. Wesentliche Unterschiede zur BDEW-Speicherstrategie für die Stromversorgung vom 1. Dezember 2023 sind jedoch bezüglich der „Speicherdefinition“ im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) festzustellen. Speicherung ist nach Auffassung des BMWK allein der steuerbare Zeitversatz zwischen Erzeugung und Verbrauch. Auch der BDEW ist dieser Auffassung und empfiehlt genau aus diesem Grund, eine Abgrenzung zur primären „Stromerzeugung“ und zum finalen „Letztverbrauch“ rechtlich im EnWG zu verankern. Dafür ist es aus unserer Sicht nötig, den Prozess der Energiespeicherung aus der Perspektive des Stromsektors – „Stromspeicherung“ – diskriminierungsfrei im EnWG zu definieren. Das BMWK sieht die Vorgaben der BMRL bezüglich Umsetzung einer „Speicherdefinition“ jedoch mit der bestehenden Definition der „Energiespeicheranlage“ im § 3 Nr 15d EnWG als erfüllt.

Die weiteren vom BMWK und vom BDEW identifizierten Handlungsfelder sollten im nächsten Schritt priorisiert und die Maßnahmen mit besonderer Relevanz noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden. Dazu zählen die bereits genannte Umsetzung der Stromspeicherdefinition im EnWG, Regelungen für Stromspeicher im EEG zur Abgrenzung zwischen Grün- und Graustrom, eine Nachfolgelösung der Netzentgeltbefreiung, eine Weiterentwicklung der Baukostenzuschüsse durch die Bundesnetzagentur sowie eine Aktivierung der Potenziale des bidirektionalen Ladens.

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