Die Breitbandleitlinien legen den Rahmen für die Förderung des Ausbaus von Breitbandnetzen fest und sollen den Ausbau und die Nutzung insbesondere in Gebieten mit unzureichender Netzanbindung in der EU erleichtern.
Aus Sicht des BDEW ist die eingeleitete Überarbeitung grundsätzlich zu begrüßen. In seiner Stellungnahme spricht sich der BDEW jedoch zwingend für die Gewährleistung einer Kohärenz zu der derzeit in Überarbeitung befindlichen Kostensenkungsrichtlinie für den Breitbandausbau (2014/61/EU, BCRD), den vorrangigen Ausbau echter Glasfasernetze sowie die Beibehaltung der Ausnahmen für Trinkwasserinfrastruktur von der Mitverlegung von Breitbandnetzen aus hygienischen Gründen aus.