Die Erdgas-Versorgungssicherheits-Verordnung macht den EU-Mitgliedstaaten im Versorgungsstan-dard klare Vorgaben zur Vorsorge für geschützte Kunden. Der Versorgungsstandard zielt darauf ab, das Risiko einer eingeschränkten Mengenverfügbarkeit von Gas für den Kreis geschützter Kunden weitgehend zu reduzieren und deren Versorgung auch in Ausnahmesituationen abzusichern.
Aus Sicht des BDEW sollte Transparenz darüber bestehen, inwieweit die EU-Mitgliedstaaten die be-stehenden Vorgaben zur Eigenvorsorge erfüllen. So kann ein ungleiches Niveau der Vorsorge zwi-schen den Mitgliedstaaten vermieden werden. Ein gleiches Maß an Eigenverantwortung begründet zudem die solidarische Unterstützung zwischen Mitgliedstaaten in einem Notfall, wie es die aktuelle Novellierung der Erdgas-Versorgungssicherheits-Verordnung in entsprechenden Regelungen vorsieht.
Das Monitoringsystem zeigt ein Konzept auf, das auf Basis von Einzelindikatoren in den Feldern Gas-Infrastruktur, Gas-Aufkommen und Handel die im jeweiligen Mitgliedstaat vorherrschenden Rahmen-bedingungen beleuchtet. Dadurch kann beurteilt werden, inwieweit die Gasversorgungsunternehmen innerhalb dieser Rahmenbedingungen in der Lage sind, ihre Vorsorgepflicht für den Gasbedarf ge-schützter Kunden zu erfüllen und der Mitgliedstaat so auf Ebene der EU-Mitgliedstaaten seine Pflicht zur Eigenvorsorge erfüllt.
Als weitere Voraussetzung für ein einheitliches Vorsorgeniveau zwischen den EU-Mitgliedstaaten sieht der BDEW eine möglichst harmonisierte Definition geschützter Kunden. Dazu sieht der BDEW Anpassungsbedarf in der nationalen Gesetzgebung Deutschlands, die diese Definition enger fasst, als es die Erdgas-Versorgungssicherheits-Verordnung ermöglicht.