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BDEW und BREKO-Stellungnahme zur Preisfestlegung für den Zugang Dritter auf Vorleistungsebene zu dem geförderten Netz

die „Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland für einen flächendeckenden Ausbau von Gigabitnetzen in grauen Flecken“ wurde im Zuge der aktuellen Ratifizierung an die neuen EU-Beihilfeleitlinien (2023/C 36/01) angepasst und wird für die Gigabitförderung 2.0 seit April 2024 angewendet. Zentrale Änderung ist dabei die verbindliche Festlegung der Bedingungen und Preise für den Zugang Dritter auf Vorleistungsebene zu dem geförderten Netz. Nach dem vorliegenden Zeitplan sollen die festgelegten Preise bereits im November 2024 bestimmt wer-den. Diese sollen nur für neue Förderverfahren gelten, für die bisherigen Förderverfahren bis November 2024 gilt dieses Preisfestsetzungsregime jedoch nicht.

Bezugnehmend auf das zweite Fachgespräch des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) vom 27. September 2024 haben der BDEW und BREKO nochmals zentrale Punkte in der Stellungnahme verdeutlicht, die bei der finalen Ausgestaltung der Preisfestlegung zwingend berücksichtigt werden müssen. Bis zur Festlegung im November 2024 sehen wir ausstehenden Handlungsbedarf auf Seiten der Bundesnetzagentur und des BMDV, da wesentliche Bedenken der Branche bisher nur im geringen Ausmaß in dem Prozess einbezogen wurden.

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