Die BNetzA hat am 15. Januar 2020 ein Festlegungsverfahren zur Datenerhebung für die Bestimmung des Qualitätselements Netzzuverlässigkeit Strom eröffnet und die Konsultationsentwürfe zur Festlegung und zum Erhebungsbogen veröffentlicht. Die Entwürfe orientieren sich weitgehend an den vorherigen BNetzA-Festlegungen. Für die Bestimmung des Qualitätselements Netzzuverlässigkeit Strom ab dem Jahr 2021 will die BNetzA zum 30. April 2020 bei Stromverteilnetzbetreibern im regulären Verfahren der Anreizregulierung Daten erheben. Zu dem am 15. Januar 2020 veröffentlichten Festlegungsentwurf haben BDEW und VKU gemeinsam Stellung genommen. Darin werden die von der BNetzA umgesetzten Änderungen zur Verbesserung der Datenqualität und zur Reduzierung des Bearbeitungsaufwands begrüßt und unterstützt. Zur Sicherstellung einer robusten Datenbasis und rechtssicheren Umsetzung der Qualitätselemente sollten der Erhebungszeitraum bis zum 31. Mai 2020 verlängert sowie auch vermeintlich endogene Strukturparameter abgefragt und getestet werden.