In seiner Stellungnahme äußert sich der BDEW zu den jeweiligen Erhebungsbögen und begrüßt, dass die BNetzA diese an einigen Stellen gekürzt hat. Um zusätzlichen bürokratischen Aufwand zu vermeiden, sollte aus Sicht des BDEW die Abfrage von Daten, die von Netzbetreibern ohnehin veröffentlicht werden, auch vor dem Hintergrund einer deutlich geringeren Rückmeldefrist entfallen. Außerdem halten wir die Abfrage von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen zu jedem Fragenblock für unnötig.
Die eigentliche Datenerhebung ist vom 23. März bis 24. April 2020 geplant.