Mit dem am 15.12.2021 vorgelegten Entwurf einer Verordnung zur Verringerung von Methanemissionen im Energiebereich greift die Europäische Kommission ihre Überlegungen aus der EU-Methanstrategie vom 14.10.2020 auf und konkretisiert diese für den Energiebereich.
BDEW und DVGW unterstützen nachdrücklich das Ziel der Europäischen Kommission, die Emissionen von Methan in die Atmosphäre zu reduzieren. Die Energiewirtschaft hat bereits in den vergangenen Jahrzehnten ihre Methanemissionen deutlich gesenkt und ist bereit, diese Anstrengungen weiter zu verstärken. Die Unternehmen verpflichten sich hierzu zunehmend auch in europäischen und internationalen Initiativen.
Mit der EU-Methanemissionsverordnung werden auf europäischer Ebene erstmals unmittelbar verbindliche Regelungen entstehen. Der Vorschlag der Europäischen Kommission sieht umfangreiche Pflichten zum Aufspüren und zur Behebung von Leckagen insbesondere in der Gasinfrastruktur sowie im Kohlebergbau vor. Daneben soll ein umfassendes Berichtswesen zu den Emissionen sowie zu den Maßnahmen der Industrie aufgebaut werden. Alle Berichte und Maßnahmen sollen durch unabhängige Prüfstellen geprüft und zusätzlich durch Behörden überwacht werden.
Die Ansätze des Verordnungsentwurfs sind nach Ansicht von BDEW und DVGW zwar richtig gewählt. Allerdings sind die vorgesehenen Regelungen weder zielgenau noch verhältnismäßig. Die Verbände schlagen vor, die Intervalle zur Prüfung von Gasleitungen nicht fest vorzugeben – laut VO-Entwurf ist die gesamte Gasinfrastruktur alle drei Monate zu überprüfen – , sondern am Zustand der Infrastruktur auszurichten. Auch die Berichterstattung sollte deutlich schlanker ausfallen als geplant. Bezüglich der Behebung von Leckagen sind einige Vorschriften ebenfalls zu weitreichend und können sogar zu ungewollten Steigerungen der Emissionen führen.
Die Verbände sehen folglich dringenden Anpassungsbedarf an den Regelungen. Detaillierte Vorgaben zur Quantifizierung und Berichterstattung zu Methanemissionen sollten sich an den Entwicklungen in der Initiative Oil & Gas Methane Partnership (OGMP) orientieren und zudem auf bewährte nationale Standards zurückgreifen. Sie sollten nicht in der Verordnung geregelt werden, sondern in europäischen Standards, die durch das Normungskomitee CEN zu entwickeln sind. Auch die weiteren Vorschriften sind so auszugestalten, dass mit dem Einsatz der Ressourcen (Personal und Equipment) in der Energiewirtschaft wie auch bei den Prüfstellen und den Behörden insgesamt die größten Emissionssenkungen erreicht werden.
BDEW und DVGW haben den Entwurf der Methanemissions-Verordnung in ihrer Stellungnahme vom 14. April 2022 kommentiert. Im weiteren Legislativverfahren werden sie ihre Positionen – auch in Abstimmung mit den europäischen Verbänden – gegenüber den politischen Akteuren in Brüssel und Berlin aktiv einbringen.