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BDEW/VKU-Stellungnahme zur BNetzA-Konsultation Datenerhebung Qualitätselement 2022/2023

BNetzA-Konsultation vom 20.01.2021 (BK8-21/001-A)

Durch Qualitätselemente gemäß § 19 ARegV erhalten Stromverteilnetzbetreiber im regulären Verfahren der Anreizregulierung einen Bonus oder Malus auf die Erlösobergrenze in Abhängigkeit von ihrer Versorgungsqualität. Die aktuelle Methodik zum Qualitätselement wurde am 2. Dezember 2020 festgelegt und gilt von 2021 – 2023, die Qualitätselemente werden nun jährlich mit den Werten aus den letzten drei Jahren berechnet. 

Die BNetzA hat am 20. Januar 2021 die Konsultation zur Datenerhebung für die Qualitätselemente 2022 und 2023 eingeleitet und die Festlegungsentwürfe veröffentlicht (BK8-21/001-A). Zur Abgabefrist 30. April sollen die Daten des letzten Kalenderjahres (30.04.2021: Daten 2020; 30.04.2022: Daten 2021) übermittelt werden.. 

BDEW und VKU haben zum Festlegungsentwurf eine gemeinsame Stellungnahme abgegeben und fordern, dass zur Sicherstellung einer robusten Datenbasis der Erhebungszeitraum jeweils bis zum 31. Mai verlängert sowie weitere Strukturparameter abgefragt und getestet werden sollten.

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