Die Bundesnetzagentur führt zur Ermittlung der unternehmensindividuellen Effizienzwerte der vierten Regulierungsperiode für alle Gasverteilernetzbetreiber im regulären Verfahren einen Effizienzvergleich durch. Die Effizienzwerte sind ein wesentlicher Bestandteil der von der BNetzA festzulegenden unternehmensindividuellen Erlösobergrenzen. Der BDEW hat zur BNetzA-Konsultation gemeinsam mit VKU und GEODE am 27. Januar 2023 Stellung genommen und fordert methodischen Anpassungen und eine Konsultation des bisher nicht vorliegenden BNetzA-Gutachtens mit der Branche.