Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat mit der Neufassung des § 14a Energiewirtschaftsgesetz umfangreiche Festlegungskompetenzen für die Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen und Netzanschlüsse in die Stromnetze erhalten. In einem ersten Schritt hat die BNetzA Eckpunkte für eine Festlegung zur Konsultation gestellt. Diese Eckpunkte bilden die Überlegungen der Behörde für das Zielmodell der Steuerung durch die Netzbetreiber sowie für die Übergangsregelungen ab. Im nächsten Schritt folgt die Konsultation eines konkreten Festlegungsentwurfs durch die BNetzA, laut Behörde im zweiten Quartal 2023.
Der BDEW hat das Thema über die vergangenen Jahre intensiv begleitet und sich für eine Ausgestaltung zur schnellen und sicheren Einbindung der neuen flexiblen Verbraucher (z. B. Wärmepumpen, Wallboxen) eingesetzt. Wir begrüßen die Eckpunkte ausdrücklich. Diese bieten die Möglichkeit, die kommenden Herausforderungen in den Niederspannungsnetzen sachgerecht zu bewältigen. Die Bedeutung der Umsetzbarkeit der Regeln findet sich erfreulicherweise an vielen Stellen in den Eckpunkten wieder.
Dennoch gibt es Anpassungsbedarf. Wir bewerten zwar beispielsweise die vorgesehene stufenweise Einführung des dynamischen Steuerns bis spätestens 2029 grundsätzlich positiv, doch sollten auch statistische Verfahren (Netzzustandsschätzung oder „statisches Steuern“) dauerhaft ermöglicht werden, um eine effiziente Netztransparenz zu erreichen. Gleichzeitig sollte die BNetzA z. B. Abrufanzahl und -zeiten von den Netzbetreibern regelmäßig abfragen und gegebenenfalls zusätzliche Vorgaben für das statische Steuern daraus ableiten.