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Brennstoffemissionshandel - BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV)

BDEW legt Stellungnahme zur BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) vor

Mit der BECV legt die Bundesregierung zur Vermeidung von Carbon-Leakage und zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit betroffener Industrieunternehmen Kompensations-Maßnahmen für die Belastung aus der nationalen CO2-Bepreisung fest. 

Die Mitgliedsunternehmen des BDEW sind im Regelfall nicht direkt beihilfeberechtigt. Die Energiewirtschaft ist aber indirekt betroffen, wenn Wärme- oder Kältelieferungen an Industriekunden, die aus BEHG-pflichtigen Brennstoffmengen erzeugt wurden, bei der Bestimmung der Beihilfefähigkeit und des Beihilfebetrages für den beihilfefähigen Industriekunden nicht berücksichtigt werden. 

Außerdem drängt der BDEW darauf, sicherzustellen, dass auch Dritte im Auftrag des beihilfefähigen Unternehmens die als Gegenleistung für die Gewährung der Beihilfe vorgesehenen Investitionen durchführen können.

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