Die EU-Kommission schlägt vor, die EU-Luftqualitätsnormen bis 2030 drastisch abzusenken, um diese stärker an die aktuellen Empfehlungen der WHO zur Luftqualität anzugleichen. Außerdem soll ein Null-Schadstoff-Ziel für die Luftqualität bis 2050 eingeführt werden, um zu erreichen, dass die Luftqualität in der Union schrittweise auf ein Niveau gehoben wird, das als nicht mehr schädlich für die menschliche Gesundheit und die natürlichen Ökosysteme gilt.
Die Vorschläge der EU-Kommission richten sich vorrangig an die Mitgliedstaaten. Die Energiewirtschaft ist aber indirekt über die neuen Luftqualitätsnormen betroffen, deren Einhaltung Luftreinhaltepläne und quellspezifische Maßnahmen seitens der Mitgliedstaaten oder zuständigen Behörden erfordert. Die Anforderungen wirken sich regelmäßig auf Genehmigungsfähigkeit und Emissionsanforderungen für neue Anlagen aus und können umfangreiche Nachrüstungen an bestehenden Anlagen, die über den Stand der Technik hinausgehen, erfordern.
Der BDEW schlägt eine Reihe von Änderungen vor, die die Umsetzung der neuen Anforderungen erleichtern sowie mögliche negative Auswirkungen auf Dauer und Umfang von Planungs- und Genehmigungsverfahren für die Verwirklichung der Energiewende und dem Erreichen der Klimaschutzziele auf ein verhältnismäßiges Maß begrenzen sollen.
Weiteres Verfahren
Der Richtlinienentwurf soll bis zum Sommer 2023 in den Gremien von EU-Parlament und Rat beraten und die entsprechenden Ausrichtungen beschlossen werden. Mit Trilog und Verabschiedung ist gegen Ende 2023 zu rechnen.