Die am 6. März 2023 vom Bundeskabinett verabschiedete Formulierungshilfe mit Anpassungen des StromPBG ändert rückwirkend zum 15. Februar 2023 die Regelungen zu zukünftigen Preissicherungsmeldungen bei der Ermittlung der Überschusserlösabschöpfung. Ermöglicht werden nun auch Meldungen für zukünftige Absicherungsgeschäfte, die außerhalb der Energiebörse European Energy Exchange AG (EEX) in Leipzig abgeschlossen wurden, wenn sie in ihrer Wirkung einem EEX-Absicherungsgeschäft entsprechen.
Der BDEW hatte sich für diese Änderung nachdrücklich eingesetzt und formuliert in seiner Stellungnahme weiteren Anpassungs- und Korrekturbedarf für die Berücksichtigung von Absicherungsgeschäften.